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Sparen Sie bares Geld!

So beteiligen Sie den Fiskus an Ihren Handwerkerkosten!

Möchten Sie auch gern bares Geld sparen? Dann setzen Sie doch einfach Ihre Handwerkerkosten von der Steuer ab! Sowohl als Mieter als auch als Eigentümer können Sie Handwerkerleistungen steuerlich absetzen – und zwar bis zu 1.200 € im Jahr.

Handwerkerleistungen mit Steuervorteil

Vielen ist gar nicht bewusst, dass sie Steuern sparen können, wenn sie ihre Handwerkerrechnung bei der Steuererklärung angeben und anrechnen lassen. Es ist aber so! Mit dem Steuerbonus auf Handwerksleistungen aller Art können Sie pro Jahr 20 Prozent von maximal 6.000 Euro sparen, die Sie für die Leistungen ihrer Handwerker rund um Haus und Wohnung ausgegeben haben.

Welche Handwerkerleistungen kann ich von der Steuer absetzen?

Vom Staat steuerlich begünstigt werden handwerkliche Arbeiten, die für die Renovierung, Erhaltung und Modernisierung durchgeführt werden. Wenn Sie uns als Handwerker beauftragen, können Sie beispielsweise
die Reparatur, Wartung oder den Austausch von Heizungsanlagen,
die Reparatur, Wartung oder den Austausch von Gas- und Wasserinstallationen oder
die Modernisierung des in die Jahre gekommenen Badezimmers
von der Steuer absetzen.

Wie kann ich Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen?

Ganz einfach: Reichen Sie alle Handwerkerrechnungen eines Jahres und die dazugehörenden Zahlungsbelege (Überweisungsbeleg oder Kontoauszug) mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt ein. Die Steuerersparnis wird automatisch mit Ihrer Einkommenssteuer verrechnet.
Wichtig: Lassen Sie sich von Ihrem Handwerker immer eine rechtsgültige Rechnung ausstellen! Steuerlich begünstig sind die Arbeitskosten sowie die Fahrtkosten einschließlich der darauf entfallenen Mehrwertsteuer, nicht aber die Materialkosten. Deshalb müssen Arbeitskosten und Fahrtkosten in der Handwerkerrechnung gesondert ausgewiesen sein.

Also, wenn Sie dabei sind, Ihre Steuererklärungen vorzubereiten oder abzugeben, denken Sie daran, Ihre Handwerkerkosten abzusetzen und sparen Sie!